Geschützte Biotope in unserem Ortsverbandsgebiet

Hier informieren wir Sie über die geschützten Biotope in unserem Ortsverbandsgebiet. Dabei handelt es sich um besonders geschützte Biotope nach § 32 Naturschutzgesetz und um geschützte Biotope nach § 30a Landeswaldgesetz. Sie werden im Offenland durch die § 32-Biotopkartierung und im Wald durch die Waldbiotopkartierung erfasst.

Die Biotope sind gesetzlich geschützt, weil es hierbei sich um besonders wertvolle und gefährdete Lebensräume handelt. Aus diesem Grund sind alle Handlungen verboten, die zu ihrer Zerstörung oder Beeinträchtigung führen können. Helfen Sie mit, die Biotope zu erhalten, indem Sie sich vor Ort umweltgerecht und rücksichtsvoll verhalten.

Für jede Gemeinde in unserem Ortsverbandsgebiet finden Sie folgende Informationen aus dem Daten- und Kartendienst der LUBW:

  • Link zu einer interaktiven Karte mit allen geschützten Biotopen der Gemarkung. Sie können die Darstellung bis auf Luftbild-Ebene vergrößern und die Sachdaten der Biotope abfragen.
  • PDF-Datei mit den Erhebungsbögen zu allen geschützten Biotopen der Gemarkung. Enthalten sind Biotopnamen, Biotopbeschreibungen, Biotoptypen, nachgewiesene Arten und weitere Angaben.


Beachten Sie: Es handelt sich hierbei um den Newsletter des BUND-Landesverbands Baden-Württemberg.

Der Naturbeobachtungstipp

Die Natur hält kleine und große Entdeckungen und Erlebnisse für uns bereit – wenn wir uns die Mühe machen, genauer hinzusehen.

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