FFH-Gebiete: Schutzgebiete gemäß FFH-Richtlinie

FFH steht für: Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum

Die FFH-Richtlinie aus dem Jahr 1992 ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU mit dem Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Natürliche Lebensräume und wildlebende Tier- und Pflanzenarten sollen gesichert, geschützt und europaweit vernetzt werden, um sie langfristig in einen „günstigen Erhaltungszustand“ zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind alle EU-Mitgliedstaaten zu folgenden Schutzmaßnahmen verpflichtet:

  • Gebietsschutz: In den Anhängen der FFH-Richtlinie sind die Lebensräume und Arten von „gemeinschaftlichem Interesse“ aufgelistet. Sie sind besonders schützenswert, weil sie z. B. europaweit gefährdet oder sehr selten sind. Um sie zu schützen und zu erhalten, müssen besondere Schutzgebiete, die sog. FFH-Gebiete, ausgewiesen werden. Diese Gebiete sind „von gemeinschaftlicher Bedeutung“ und müssen für die Lebensräume und Arten den „günstigen Erhaltungszustand“ sicherstellen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn sie für das Überleben von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten von ausschlaggebender Bedeutung sind.
  • Artenschutz: Manche gefährdete Arten können durch Schutzgebiete allein nicht geschützt werden. So nutzen z. B. Fledermäuse Kirchtürme oder Dachstühle, die nicht als Schutzgebiet ausgewiesen werden können. Der Schutz dieser Arten muss daher auch außerhalb von Schutzgebieten und damit flächendeckend gewährleistet sein: Absichtliches Stören, Fangen oder Töten sowie der Handel mit diesen Arten sind verboten. Zudem sind ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützt.

Zusammen mit der EG-Vogelschutzrichtlinie ist die FFH-Richtlinie die zentrale rechtliche Grundlage für den Naturschutz in der EU. FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete bilden gemeinsam das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000, das europaweit Lebensräume und Populationen miteinander verbindet.


FFH-Gebiete in unserem Ortsverbandsgebiet

•  Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim (FFH-Gebiet 6716-341)

•  Lußhardt zwischen Reilingen und Karlsdorf (FFH-Gebiet 6717-341)

•  Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen (FFH-Gebiet 6617-341)


Ausführliche Informationen zur FFH-Richtlinie und zu FFH-Gebieten finden Sie auf der Website der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW).



Beachten Sie: Es handelt sich hierbei um den Newsletter des BUND-Landesverbands Baden-Württemberg.

Der Naturbeobachtungstipp

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