Vogelschutzgebiete: Schutzgebiete gemäß EG-Vogelschutzrichtlinie

Die EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 regelt den Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume in der EU. Alle EU-Mitgliedstaaten sind gemäß dieser Richtlinie verpflichtet, alle wildlebenden Vogelarten zu schützen und zu erhalten, indem z. B. Jagd und Handel eingeschränkt und kontrolliert werden. Für bestimmte besonders gefährdete oder schutzwürdige Vogelarten müssen weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wobei die Ausweisung von Vogelschutzgebieten an erster Stelle steht, um die Lebensräume dieser Vogelarten zu erhalten oder wiederherzustellen.

Neben dem Schutz heimischer Standvögel richtet die Vogelschutzrichtlinie besonderes Augenmerk auf den Schutz von Zugvögeln, denn diese brauchen nicht nur intakte Brut-, Mauser- und Überwinterungsgebiete, sondern auch ungestörte Rastplätze auf ihrem Zug, um Nahrung zu suchen und um sich ausruhen zu können. Dabei kommt vor allem dem Schutz international bedeutender Feuchtgebiete eine wesentliche Bedeutung zu.

Zusammen mit der FFH-Richtlinie ist die Vogelschutzrichtlinie die zentrale rechtliche Grundlage für den Naturschutz in der EU. Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete bilden gemeinsam das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000, das europaweit Lebensräume und Populationen miteinander verbindet.


Vogelschutzgebiete in unserem Ortsverbandsgebiet

•  Rheinniederung Altlußheim-Mannheim (Vogelschutzgebiet 6616-441)

•  Wagbachniederung (Vogelschutzgebiet 6717-401)

•  Schwetzinger und Hockenheimer Hardt (Vogelschutzgebiet 6617-441)


Ausführliche Informationen zur EG-Vogelschutzrichtlinie und zu Vogelschutzgebieten finden Sie auf der Website der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW).



Beachten Sie: Es handelt sich hierbei um den Newsletter des BUND-Landesverbands Baden-Württemberg.

Der Naturbeobachtungstipp

Die Natur hält kleine und große Entdeckungen und Erlebnisse für uns bereit – wenn wir uns die Mühe machen, genauer hinzusehen.

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