Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete (Abk. NSG) dienen dem Schutz von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tiere und Pflanzen. Mit dem Schutz sollen wertvolle charakteristische Biotope eines Naturraums erhalten werden, damit insbesondere gefährdete Tier- und Pflanzenarten geeignete Rückzugsräume für eine ungestörte Entwicklung finden. Die Natur kann aber auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen Seltenheit, besonderer Eigenart oder hervorragender Schönheit unter Schutz gestellt werden.

Für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist in unserem Ortsverbandsgebiet das Regierungspräsidium Karlsruhe als Höhere Naturschutzbehörde zuständig. Für jedes Naturschutzgebiet gibt es eine eigene Schutzgebietsverordnung, in der geregelt ist, was in dem Gebiet erlaubt ist und was nicht. Grundsätzlich verboten sind Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung eines Naturschutzgebiets führen können.

Der Schutzzweck kann von Naturschutzgebiet zu Naturschutzgebiet ganz verschieden sein. Für manche Naturschutzgebiete ist es am Besten, wenn sie vom Menschen ganz unberührt bleiben. Andere benötigen regelmäßige Pflege oder werden nach strengen Regeln bewirtschaftet, wie z. B. die Wiesen im Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Hockenheimer Rheinbogen“. Zum Schutz wiesenbrütender Vogelarten ist dort u.a. festgelegt, wann die Wiesen gemäht, gedüngt oder bearbeitet werden dürfen.


Naturschutzgebiete in unserem Ortsverbandsgebiet

•  Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Hockenheimer Rheinbogen“

•  Naturschutzgebiet „Ketscher Rheininsel“

•  Naturschutzgebiet „Wagbachniederung“

Die Naturschutzgebiete sind auf den vorhandenen Wegen für jedermann frei zugänglich. Nutzen Sie diese Möglichkeit, die geschützte Natur kennenzulernen. Helfen Sie mit, die ökologische Bedeutung der Naturschutzgebiete zu erhalten, indem Sie bei einem Besuch die „Spielregeln“ einhalten und sich umweltgerecht und rücksichtsvoll verhalten. Was erlaubt und was verboten ist, steht in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung, die Sie auf der Website der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) einsehen können. Die Links zu den Schutzgebietsverordnungen finden Sie demnächst bei der Beschreibung der einzelnen Naturschutzgebiete.



Beachten Sie: Es handelt sich hierbei um den Newsletter des BUND-Landesverbands Baden-Württemberg.

Der Naturbeobachtungstipp

Die Natur hält kleine und große Entdeckungen und Erlebnisse für uns bereit – wenn wir uns die Mühe machen, genauer hinzusehen.

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