In Baden-Württemberg gibt es zwei Kategorien von Waldschutzgebieten: Bannwald und Schonwald.
In einem Bannwald findet keine Forstwirtschaft mehr statt. Die Natur bleibt sich selbst überlassen. Jegliche Art der Nutzung ist verboten, denn der Wald soll sich ungestört von menschlichen Eingriffen zum „Urwald von morgen“ entwickeln. Dabei werden die natürlichen Abläufe wissenschaftlich erforscht. Manche Bannwälder werden bereits seit Jahrzehnten nicht mehr forstlich bewirtschaftet. Allerdings wird es noch viele weitere Jahrzehnte dauern, bis eine urwaldähnliche Struktur entstanden ist. Doch bereits heute sind Bannwälder durch ihren Reichtum an Alt- und Totholzstrukturen Rückzugsgebiete für viele bedrohte Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.
In einem Schonwald wird ein bestimmter Schutzzweck angestrebt, z. B. der Erhalt einer bestimmten Waldgesellschaft oder die Wiederherstellung historischer Waldformen. Die Forstwirtschaft ist auf diesen Schutzzweck ausgerichtet und hat entsprechende Regeln zu beachten.
Waldschutzgebiete in unserem Ortsverbandsgebiet
• Regionales Waldschutzgebiet „Schwetzinger Hardt“ mit Bannwald und Schonwald
• Schonwald „Ketscher Wald“
Die Waldschutzgebiete sind auf den vorhandenen Wegen frei zugänglich, im Schonwald dürfen die Wege zu Fuß verlassen werden. Helfen Sie mit, die ökologische Bedeutung der Waldschutzgebiete zu erhalten, indem Sie dort die „Spielregeln“ einhalten und sich umweltgerecht und rücksichtsvoll verhalten. Was erlaubt und was verboten ist, steht in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung, die Sie demnächst bei der Beschreibung der einzelnen Waldschutzgebiete finden. Bitte beachten Sie, dass die Gefahr herabfallender Äste und umstürzender Bäume im Bannwald besonders groß ist!