BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


FFH-Gebiete: Schutzgebiete gemäß FFH-Richtlinie

FFH steht für: Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum

Die FFH-Richtlinie aus dem Jahr 1992 ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU mit dem Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Natürliche Lebensräume und wildlebende Tier- und Pflanzenarten sollen gesichert, geschützt und europaweit vernetzt werden, um sie langfristig in einen „günstigen Erhaltungszustand“ zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind alle EU-Mitgliedstaaten zu folgenden Schutzmaßnahmen verpflichtet:

Zusammen mit der EG-Vogelschutzrichtlinie ist die FFH-Richtlinie die zentrale rechtliche Grundlage für den Naturschutz in der EU. FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete bilden gemeinsam das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000, das europaweit Lebensräume und Populationen miteinander verbindet.


FFH-Gebiete in unserem Ortsverbandsgebiet

•  Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim (FFH-Gebiet 6716-341)

•  Lußhardt zwischen Reilingen und Karlsdorf (FFH-Gebiet 6717-341)

•  Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen (FFH-Gebiet 6617-341)


Ausführliche Informationen zur FFH-Richtlinie und zu FFH-Gebieten finden Sie auf der Website der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW).

Quelle: http://hockenheimer-rheinebene.bund.net/themen_und_projekte/schutzgebiete/natura_2000_gebiete/ffh_gebiete/